Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen: 14 Tage ab Rechnungsdatum.
Mahngebühr: 60 SEK bei Nichtzahlung nach Fälligkeit.
Nicht bezahlte Forderungen können an die schwedische Vollstreckungsbehörde weitergeleitet werden.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gilt die andere Partei kraft Gesetzes als in Verzug. Alle angemessenen Kosten für die Forderungseinziehung, einschließlich gerichtlicher, außergerichtlicher und Vollstreckungskosten, gehen zu Lasten der anderen Partei.
Eine Stornierung ist bis 7 Tage vor dem vereinbarten Reinigungstermin kostenlos möglich. Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vorher werden 50 % der vereinbarten Arbeitszeit berechnet. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden wird der volle Preis berechnet.
Wenn Sie und Tings-Städ einen Festpreis vereinbart haben, gilt dieser Preis.
Bei einer Vereinbarung über einen ungefähren Preis darf Tings-Städ diesen um nicht mehr als 15 % überschreiten.
Tings-Städ haftet nicht für Schäden, die aufgrund von bestehendem Verschleiß, mangelnder Instandhaltung, Alter oder versteckten Mängeln an der Immobilie oder Einrichtung entstehen.
Die Steuerabführung (RUT) erfolgt gemäß den Bestimmungen der schwedischen Steuerbehörde. Tings-Städ beantragt die Zahlung bei der schwedischen Steuerbehörde.
Dies gilt unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, für:
- Farbe, die sich von zuvor festgestrichenen Fenstern oder Türen löst,
- Türen oder Beschläge, die sich bei normaler Nutzung lösen,
- empfindliche Materialien oder Oberflächen mit bereits vorhandenen Schäden,
- lose Griffe, Scharniere oder andere Befestigungsteile.
Tings-Städ führt sämtliche Arbeiten mit normaler Sorgfalt und Vorsicht aus. Schäden, die durch Fahrlässigkeit von Tings-Städ entstehen, werden über die bestehende Haftpflichtversicherung geregelt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, bekannte Mängel, empfindliche Oberflächen oder besondere Risiken vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.